Hallo,
wer kann zu folgendem Sachverhalt etwas Fundiertes beitragen?:
Ein elektronisches Gerät (Siebträger-Kaffeemaschine) wurde am 06.12.11 um 08:48 Uhr in Kiel gekauft, d. h. zu einem Zeitpunkt, als der Merkur rückläufig war. Ist der Merkur rückläufig, ist es sehr wahrscheinlich, dass das gekaufte Gerät eine kürzere Lebensdauer hat.
Nun wurde diese KM weiterverkauft und es fand sich ein neuer Käufer mit Kauf am 16.01.12 um 19:04 Uhr, d. h. Merkur war zu diesem Zeitpunkt nicht rückläufig.
Was zählt nun für den 2. Besitzer was die Lebensdauer der KM angeht: die Erstkaufdaten des Vorbesitzers oder sein eigenen Kaufvertragsdaten?
Würde mich sehr über Beiträge von Euch freuen, danke i. v.
VG,
D.
